Erbrecht

Die Regelung der Vermögensnachfolge kann man nicht ernst genug nehmen. Wer hierbei als Rechtsanwalt oder Notar zu Rate gezogen wird, weiß, dass in ihn ein besonders großes Vertrauen gesetzt wird. Dessen sind wir uns stets bewusst.

Sowohl bei der Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation durch Schenkung zu Lebzeiten, als auch bei der Gestaltung von Einzel- und Ehegattentestamenten und Erbverträgen, können wir Sie mit unseren Kenntnissen der Materie –insbesondere ihrer Fallstricke – fachkundig unterstützen.

Steuerliche Erwägungen sind bei der Gestaltung der Vermögensnachfolge nie außer Acht zu lassen; nicht selten sind sie wesentlicher Aspekt. Nicht nur die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist dabei von Bedeutung, so kann z.B. auch der Übergang von Grund­stücken aus einem Betriebsvermögen in das Privatvermögen zu unerwünschten steuerlichen Folgen führen, weil die – oft über Jahrzehnte gewachsenen – stillen Reserven der Einkommensteuer unterliegen. Die Abstimmung der Vertragsmodelle mit dem Steuerberater gehört daher für uns zum Standard.

Der Gesetzgeber stellt gerade die Rechtsanwendung bei internationalen Erbrechtsfällen mit der EU-Erbrechtsverordnung auf eine völlig neue Grundlage. Ein deutscher Staatsangehöriger kann nun nicht mehr sicher sein, nach deutschem Recht beerbt zu werden, da es insoweit seit dem 17. August 2015 nicht mehr auf die Staatsangehörigkeit, sondern auf den letzten gewöhnlichen Aufenthalt ankommt. Das gilt auch dann, wenn das Testament vor dem Stichtag errichtet worden ist.

Die vorausschauende Gestaltung der Vermögensnachfolge ist die eine Seite der Medaille. Mit vielen Vorgängen haben wir uns überhaupt erst nach dem Erbfall zu befassen, wenn etwa nach dem Tod des Erblassers eine Auseinandersetzung unter Miterben stattzufinden hat oder – etwa im Falle eines enterbten Kindes – Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden. Auch hierbei ist oft derjenige schlecht beraten, der meint, auf pro­fessionelle Unterstützung verzichten zu können.

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